Nachdem ein Hacker über ihr WLAN einen Film illegal auf eine Filmtauschbörse online gestellt hat, soll eine Frau der Filmfirma wegen verletzter Urheberrechte 750 € zahlen. Denn: Sie hatte die ursprünglichen WLAN-Schlüssel des Routers nicht geändert.
Kürzlich erging ein Urteil des BGH:
Hiernach dürfen sich Verbraucher auf den voreingestellten WLAN-Schlüssel verlassen. Nach Ansicht des BGH hatte die Frau trotzdem alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, weshalb sie nicht haften muss.
Die Gründe:
Illegale Uploads lassen sich dank IP-Adresse zurückverfolgen. Da hiermit aber noch nicht klar ist, wer der Täter ist, machen sich die Betroffenen die Störerhaftung zunutze und mahnen den Inhaber des WLAN-Anschlusses ab. Der Inhaber ist aber nur dann mitverantwortlich, wenn er sein WLAN nicht ausreichend vor Missbräuchen gesichert hat.
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