LG Köln und die Reaktion von Pixelio

Gestern berichteten wir von einem Urteil des LG Köln, welches darauf hinaus läuft, dass es – gelinde gesagt – schwierig ist, die Nutzungsbedingungen bei „freien“ Bilderdatenbanken wie Pixelio zu erfüllen: https://www.kanzlei-loos.de/blog/achtung-lg-koeln-verlangt-urheberrechtsvermerk-im-bild/

Nun hat der Geschäftsführer von Pixelio auf Nachfrage einer Mandantin von uns kurz Stellung zu dem Urteil genommen und dabei aus unserer Sicht ein etwas befremdliches Statement abgegeben.

Nach Auffassung von Pixelio gebe es momentan keinen akuten Handlungsbedarf, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Im Übrigen sollen im Laufe des 07.02.2014 die Nutzungsbedingungen präzisiert werden.

Diese Aussage bewerten wir aus verschiedenen Gründen kritisch:

Zum einen hat die Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, nur bedingte Bedeutung. Es steht zunächst im Raum, es kann daraus vollstreckt werden und es gibt eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Im worst case können hier immense Schäden bei Unternehmen, die eine Vielzahl von Bildern verwenden, entstehen.

Zum anderen halten wir es für gewagt, Sicherheit durch Änderung von Nutzungsbedingungen zu suggerieren. Klar kann man solche ändern, doch ist fraglich, inwieweit eine solche Änderung Wirkung für bereits erteilte Lizenzen entfalten kann.

Insgesamt können wir also die eher beruhigenden Aussagen von Pixelio nicht nachvollziehen.

Autor: Holger Loos

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