„Veggie-Käse“ – Keine tierische Milch, kein Käse
LG Trier, Urt. v. 24.03.2016, Az.: 7 HK O 58/15
Sind Produkte nicht aus tierischer Milch hergestellt, dann dürfen sie auch nicht als Käse bezeichnet werden.
Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Trier vom 24.März.2016 (Az.: 7 HK O 58/15) hervor.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall vertrieb die Beklagte vegetarische bzw. vegane Lebensmittel. Darunter vertrieb und bewarb sie unter anderem auch Produkte als „Käse“ bzw. „Cheese“, wobei diese nicht aus tierischer Milch hergestellt wurden.
Alternativ-Produkte dürfen sich nicht Käse nennen
Zu Unrecht, wie das Landgericht Trier nun entschied. So handele es sich bei den betroffenen Produkten um Alternativen zu den herkömmlichen tierischen Produkten, bei denen natürliche Milchbestandteile durch Fremdstoffe ersetzt werden. Dies begründe auch den Umstand, warum hier das Wort „Käse“ oder „Cheese“ fehl am Platz sei. Auch ähnliche Kombinationen wie „Veggie-Käse“ dürfe nicht für die Beschreibung der Produkte verwendet werden, so das Gericht.
Autor: Anton Peter
Kein Kommentar