Alles für die Sicherheit!
Große Telekommunikationsanbieter haben es nicht leicht. Immer wieder wollen Kunden kündigen und zur Konkurrenz gehen. Also muss man kreativ sein…
Nachdem wir uns in den letzten Jahren ständig im Auftrag unseres Mandanten aboalarm mit Datingportal-Anbietern um deren Kündigungsklauseln gestritten hatten und viele Kunden von aboalarm erfolgreich vertreten haben, scheinen die Telekommunikationsanbieter nun die neuen Dauer-Gegner zu werden.
O2 kommuniziert mittlerweile, dass Kündigungen akzeptiert werden!
Allen voran haben Mitarbeiter von O2 vor einigen Monaten Kündigungen über aboalarm trotz eindeutiger Rechtslage immer wieder nicht akzeptiert, weswegen wir den Mutterkonzern Telefonica vor Kurzem vor dem LG München I auf Unterlassung verklagt haben. Berichte hierzu gibt es bereits in der Connect, auf teltarif.de, in der Welt oder auf Computerbild.
O2 hat mittlerweile öffentlich kommuniziert, diese Kündigungen selbstverständlich zu akzeptieren und sich insoweit korrekt zu verhalten. Bei 1&1 scheint das aber anders zu laufen.
Online-„Kündigung“ bei 1&1
1&1 bietet seinen Kunden eine als kundenfreundlich propagierte Online-Kündigungsmöglichkeit und kommuniziert dies auch so in seinen AGB: „Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen“
Was sich auf den ersten Blick als sehr kundenfreundlich liest, scheint auf den zweiten Blick aber nichts anderes als eine Masche zu sein, Kunden von der Kündigung abzuhalten. Denn wenn man nicht im Nachgang noch bei 1&1 anruft, verfällt diese „Kündigung“ wieder! Hierzu im Wortlaut aus der Email von 1&1: “
„Falls Sie sich nicht innerhalb der oben genannten Frist melden, verfällt die Vorgangsnummer und das Vertragsverhältnis bleibt weiter bestehen. Sie können jederzeit eine neue Vorgangsnummer online unter http://vertrag.1und1.de generieren. Bitte beachten Sie hierbei Ihre Kündigungsfristen.“
Im Klartext: Der Vorgang, den man online durchführt, ist eigentlich gar keine Kündigung! Denn eine Kündigung ist ja ein einseitiges Rechtsgeschäft, das keinerlei Bestätigung bedarf. Dieser Prozess von 1&1 scheint also nichts anderes als ein Trick zu sein, die Kunden nochmal ans Telefon zu kriegen, um sie von der Kündigung abzuhalten. Laut 1&1 ist der Grund aber natürlich die „Sicherheit“. Das macht natürlich auch Sinn, denn man hat sich ja schon mit seinen Zugangsdaten ins Portal eingeloggt und damit sicher bestätigt, dass man der Account-Inhaber ist. Wie sicher soll es denn noch werden? Inwieweit erhöht sich die Sicherheit, wenn man danach eine Email mit irgendwelchen Daten bekommt, die man dann am Telefon bestätigt?
Ich hoffe sehr, dass sich bald ein Abmahnverein findet, der 1&1 abmahnt und diesem Vorgang einen Riegel vorschiebt!
Autor: Holger Loos
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