Nachdem hunderttausende Kunden der Telekom am 27.11.2016 über massive Störungen bei ihren Internet-Anschlüssen geklagt hatten, häuften sich die Indizien, die auf einen Hackerangriff hinweisen. Bundesweit waren wohl ca. 900.000 Router betroffen.
Am Montagmorgen des 28.11.2016 sei eine neue Software ins Netz der Telekom eingespeist worden, die das Problem beheben sollte.
Künftige Vermeidung solcher Probleme:
Nun stellt sich vielen WLAN-Nutzern die Frage, wie sich solchen Probleme zukünftig vermeiden lassen. Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Sicherung des Routers:
1. Konfiguration via LAN- oder USB-Kabel: vor der ersten Inbetriebnahme und für Wartungsarbeiten sollte man seinen Rechner per LAN- oder USB-Kabel mit dem Router verbinden
2. Den WLAN-Schlüssel verändern: Da voreingestellte WLAN-Passwörter oft nicht sicher sind, sollten Nutzer einen eigenen Schlüssel einrichten. Empfohlen (vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit) ist ein Passwort aus mindestens 20 Zeichen. Wird eine solche Änderung nicht vorgenommen, besteht die Gefahr, dass Hacker das vom Hersteller zugeteilte Passwort auslesen, beispielsweise mithilfe besonderer Apps.
3. Das Administrator-Passwort verändern: Oft ist bei allen Routern eines Herstellers der Code, mit dem man in das Einstellungsmenü des Routers gelangt derselbe. Auch hier empfiehlt sich, ein individuelles Passwort einzurichten.
4. Den Netzwerknamen verändern: Auch sollten die Nutzer den Netzwerknamen ihres WLANs verändern. Der neue Name sollte keinerlei Bezug zum Nutzer haben, also keine Rückschlüsse auf Namen, Wohnort o.ä. Zulassen.
5. Achtung bei Router-Einstellungen: Das Router-Menü kann mit jedem Browser aufgerufen werden, wenn man die vom Hersteller mitgegebene Adresse in die Adresszeile eintippt. Hierbei sollte laut BSI darauf geachtet werden, dass man das Menü über eine https-Verbindung abruft und dass während den Einstellungen keine weiteren Websites geöffnet sind.
6. Die Firmware aktualisieren: Es empfiehlt sich regelmäßig die Betriebssoftware des Routers (Firmware) zu aktualisieren, da diese vor allem Sicherheitslücken füllen. Dies ist durch automatische Updates im Router-Menü möglich.
7. Ungenutzte Funktionen abschalten: Die Fernzugriff-Funktion, sowie Wi-Fi protected Setups (WPS) oder andere ungenutzte Funktionen im Einstellungsmenü abstellen.
8. Das WLAN bei Nichtgebrauch abschalten
Gibt es in solchen Fallkonstellationen Ansprüche auf Schadensersatz?
Die Höhe der möglichen Entschädigung richtet sich unter anderem danach, ob man den Anschluss privat oder beruflich verwendet. Während sich bei Privatkunden eine Entschädigung, wenn überhaupt auf wenige Euro beläuft, könnte bei Geschäftskunden ein Verdienstausfall in Betracht kommen.
Jedoch setzt ein Schadensersatz immer ein Verschulden voraus. Ob ein solches seitens der Telekom vorliegt ist noch unklar. Empfohlen wird die Störung sicherheitshalber zu dokumentieren und eventuell anfallende Kosten, wie zum Beispiel Nutzung eines Internetcafés bei der Telekom einzureichen.
Möglichkeit eines Nutzungsausfallschadens?
Möglicherweise könnten auch private User jedoch einen Nutzungsausfallschaden geltend machen. Ob solche ersatzfähig sind, ist umstritten. Grundsätzlich ist für solche Schäden ein Ersatz in Geld nicht explizit vorgesehen. Nutzungsausfallschäden sind als immaterielle Schäden einzustufen. Solche sind nach § 253 I BGB grundsätzlich nur ersatzfähig, wenn ein Gesetz dies bestimmt. Dies ist beispielsweise bei Schmerzensgeldforderungen der Fall, deren Ersatzfähigkeit nämlich durch § 253 II BGB angeordnet wird.
Der BGH zieht zur Lösung des Problems eine differenzierende Lösung heran, indem er auch einer Nutzung bestimmter Rechtsgüter einen Vermögenswert zuspricht (Kommerzialisierungsgedanke). Ein Ersatz ist hiernach dann möglich, wenn der Betroffene den Nutzungsausfall zu spüren bekommt, indem er einen tatsächlichen Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit hat. Weiterhin sind nur solche Güter ersatzfähig, auf deren ständige Verfügbarkeit man in der Lebensführung, also im Alltag angewiesen ist.
Aufgrund der großen Relevanz des Internets dieser Tage, ist es also durchaus möglich, dass bei Ausfall dieser Nutzungsausfallschaden ersetzt werden könnte.
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