Wer hätte es gedacht? Auch Amazon haftet für Wettbewerbsrechtsverletzungen!
Immer wieder hören wir von Mandanten, wenn wir ihnen irgendwelche Vorschläge zu ihren Shops machen, Aussagen wie „Aber Amazon macht das doch auch!“. Wir sagen dann immer wieder, dass auch Amazon sich an gesetzliche Vorgaben halten müsse und dies kein Grund sei, sich nicht korrekt zu verhalten.
Um so erfrischender ist es für uns aber dann, wenn es tatsächlich Urteile wie die des OLG Köln gibt (wir berichteten hier), in welchen Amazon wegen wettbewerbsrechtlich relevanter Verstöße verurteilt wird.
Amazon hat in diesem Verfahren tatsächlich argumentiert, dass auf Grund ihrer Größe technische Fehler passieren würden und insofern daraus resultierende Haftung auf Grund von Wettbewerbsverstößen damit einhergehen könne. Glücklicherweise würdigte das OLG diese Kreativität nicht ausreichend und verurteilte Amazon.
Autor:Holger Loos
Kein Kommentar