Adblock Plus wehrt Klage von Süddeutsche.de ab

LG München I, Urt. v. 22.03.2016, Az.: 33 O 5017/15

Adblock Plus hat die Unterlassungsklage von Süddeutsche.de abgewehrt.

Im zugrunde liegenden Fall bestätigte das Landgericht wie in den Verfahren gegen ProSiebenSat.1 und RTL, dass kein Wettbewerbsverstoß wegen einer gezielten Behinderung vorliege.

Adblock Plus

Seit 2011 betreibt die Beklagte schon die Open Source-Software „Adblock Plus“. Diese ermöglicht es dem Internet-User unentgeltlich Werbeeinblendungen beim Aufrufen von Internetseiten zu unterdrücken. Damit das Programm erkennt, was unterdrückt werden muss, bedient es sich sogenannter Filterlisten („Blacklists“). Dabei ist Adblock Plus jedoch so eingestellt, dass die als nicht störend eingestufte Werbung nach wie vor angezeigt wird. Damit die Werbung eines Seitenbetreibers nicht geblockt wird, muss es jedoch am sogenannten „Whitelisting“ teilnehmen und so seine Seite freischalten.

Kein Unterlassungsanspruch gegen Ablock Plus

Im zugrunde liegenden Fall vertrat Süddeutsche.de die Auffassung dass ihr ein Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung des Programms „Adblock Plus“ gemäß §§ 8, 3, 4 Nr. 10 UWG zusteht, da Adblock Plus sie durch ihre Handlungsweise gezielt behindere. So baue die Beklagte immensen Druck auf die Internetseitenbetreiber auf, die zur „Rettung ihrer Werbeumsätze“ eine Freischaltung ihrer Werbeinhalte entgeltlich vereinbaren müssen.

Anders sahen die die Münchener Richter, die hier eine gezielte Behinderung durch Adblock Plus ablehnten. Zwar liegt es hier auf der Hand, dass Adblock Plus hier das sog. „Whitelisting“ gegen Entgelt vertreibt, dieses dürfe jedoch nicht losgelöst von dem Anbieten, Bewerben und Vertreiben der eigentlichen Software gesehen werden, welches in Kombination mit der „Whitelist“ ein einheitliches Geschäftsmodell darstellt. So heißt es: „Die Beklagte bietet dagegen mit ihrem Werbeblocker und mit der Dienstleistung der Freischaltung akzeptabler Werbung eigene Leistungen an, die neben der Förderung der eigenen geschäftlichen Interessen und wettbewerblichen Entfaltung auch dem Interesse derjenigen Verbraucher dienen, die jede oder nur besonders störende Werbeformen blockieren möchten.“

Autor: Anton Peter

1 Step 1
Haben Sie Fragen?
Wir respektieren deine Privatsphäre
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder

Kein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert