Wer kennt diese Abofallen im Internet nicht?
Wir haben schon viele Mandanten vertreten, die auf diese Abofallen hereingefallen sind. Manche sind so gut gemacht, das sogar Kollegen von uns ungewollt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben.
Bislang konnten wir alle Mandanten vor der Zahlung dieser „kostenpflichtigen Mitgliedschaften“ durch ein einmaliges anwaltliches Schreiben bewahren. Wir monierten jedes Mal, dass hier gar kein Vertrag zustande gekommen ist, weil über die Kostenpflichtigkeit der Leistung nie ausreichend belehrt wurde.
Nun hat der Bundesgerichtshof also entschieden, dass solche Abofallen im Internet sogar strafbar sind. Er hat in einem Fall die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt und den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung wegen versuchten Betrugs verurteilt (wir berichteten).
Wir hoffen, dass diese Entscheidung ein wenig einen abschreckenden Charakter hat und die Zahl der Abofallen im Internet zurückgehen. Zukünftig werden wir in solchen Fällen auf jeden Fall auch Strafanzeige mit Hinweis auf diese Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Autor: Beatriz Loos
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