Am 1. März 2021 kommen neue Energielabel. Verbraucher sollen in Zukunft Effizienzunterschiede besser erkennen können. Händler müssen jetzt umstellen.
Wir alle kennen Sie: bunte, ampelfarbige Labels mit Buchstaben von D bis A+++. Wer nachhaltig und stromsparend kaufen will, hat sie immer im Blick. Die Entscheidung für ein Produkt fällt oft trotzdem nicht leicht. Erstaunlich viele Produkte sind mit der „Spitzenkategorie“ A+++ gekennzeichnet. Damit soll jetzt Schluss sein. Die EU will Effizienzunterschiede sichtbarer machen.
Was ist neu und welche Produkte sind betroffen?
Zunächst hat die EU Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie Fernsehgeräte und elektronische Displays im Visier. Am 1. September 2021 sind dann Lichtquellen dran.
Die Labels weisen jetzt neue Kategorien aus. Die „Plusklassen“ sucht man künftig vergebens. An ihre Stelle rücken nun die Klassen A-G. Der Clou: Die oberste Klasse A wird wohl erst mal freibleiben. Die EU gibt damit Herstellern einen Anreiz noch effizientere Produkte zu entwickeln.
Auch neue Messmethoden und Verbrauchsangaben erleichtern Verbrauchern den Vergleich.
Bei Wasch- und Geschirrspülmaschinen bezieht sich der Energieverbrauch auf 100 Waschgänge im Jahr. Verbraucher können so ihren individuellen Verbrauch schneller und leichter erfassen.
Neu ist auch das Design der rechten oberen Label-Ecke: Dort können Verbraucher einen QR-Code finden, mit dem sie über eine europäische Datenbank noch mehr Produktinformationen erhalten können.
Was müssen Händler beachten?
Für den stationären Handel und den Online Handel gilt: Seit Anfang November 2020 haben Händler von Lieferanten die alten und neuen Labels für ihre Produkte bekommen. Für Produkte, die bereits in Umlauf sind, muss der Händler den Lieferanten auffordern, das neue Label bereitzustellen. Wer ab dem ersten März noch beide Labels nutzt, der sollte jetzt zügig umstellen. Bis zum 18. März dürfen dann nur noch die neuen Energielabel im Umlauf sein.
Die Vorgaben, wo das Energielabel angebracht werden muss, verändern sich aber nicht.
Als nächstes sind dann Händler von Lichtquellen an der Reihe. Die Vorbereitungsphase startet am 1 Mai.
Richtlinien: VO (EU) 2019/2017; VO (EU) 2019/2014; VO (EU) 2019/2016; VO (EU) 2019/2015; VO (EU) 2019/2013; VO (EU) 2019/2018
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