Immer öfter scheinen, besonders in Frauenzeitschriften für das ältere Publikum, die Grenzen zwischen Medikamentempfehlungen und illegaler Schleichwerbung zu verwischen. Meist handeln die besagten Artikel von häufigen Beschwerden, wie beispielsweise Schlafstörungen. Empfohlen wird den Lesern dann ein rezeptfreies Medikament, das schnelle und unkomplizierte Hilfe verspricht. Dann taucht das empfohlene Präparat auch im Anzeigenteil der Zeitschriften auf, natürlich rein zufällig.
Dieses Geschäftsmodell hat auch einen Namen: Empfehlungsmarketing.
Eine Studie von SPIEGEL ONLINE ergab, dass sich in über 2/3 der analysierten Frauenzeitschriften neben den „empfohlenen“ Medikamenten auch eine Produktanzeige des gleichen Präparats wiederfand. Rechtlich sind solche Empfehlungen nicht immer unbedenklich.
Aus unserer Sicht liegt bei solchen Zahlen und auf Basis unserer Erfahrung sowohl im geschäftlichen als auch im rechtlichen Bereich oft der Verdacht einer so genannten Schleichwerbung nahe. Insbesondere problematisch ist aus unserer Sicht bei solchen Vorgehensweisen, dass die Artikel selbst selten als „Anzeige“ gekennzeichnet sind. Die Verlage argumentieren in solchen Fällen in der Regel, dass ja nicht der Artikel selbst, sondern nur die an anderer Stelle befindliche Anzeige gekauft wurde. Entsprechend werden Leserinnen und Leser, sofern sie die Empfehlung als journalistische unabhängige Recherche einordnen, oft getäuscht.
Ausnutzen von Angst
Bei Krankheiten und deren Vermeidung/Heilung wird zusätzlich noch die Angst der Adressaten ausgenutzt. Ältere und somit auch krankheitsanfälligere Personen sind in der Regel empfänglicher für Werbungen, die ihnen Aussicht auf Genesung versprechen. Rezeptfreie Arzneimittel sind ein gigantischer Markt, mit denen jährlich mehrere Milliarden Euro in Deutschland umgesetzt werden.
Werbung für solche Präparate unterliegt darüberhinaus auch noch dem Heilmittelwerbegesetz, dessen Zweck es ist, den Verbraucher vor dem Geschäft mit der Angst und der Hoffnung auf Besserung zu bewahren. Jedoch würden laut SPON die Vorschriften des Gesetzes von den Verlagen bewusst ausgehebelt und der Verbraucher bewusst verwirrt. Den Grundsatz, dass journalistisches Arbeiten und Werbung strikt getrennt werden müssten, scheinen die Verlage im Rahmen der Arzneimittelempfehlungsmarketings absichtlich außer Acht zu lassen.
Autoren: Holger Loos und Vivian Hartung
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