Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat am 12. Dezember 2019 in einer Presseerklärung verkündet ein Verfahren gegen das soziale Netzwerk Twitter eingeleitet zu haben.
Es geht um die Verbreitung pornografischer Inhalte.
Konkret geht es um verschiedene Twitter-Profile auf denen Werbung für sexuelle Dienstleistungen und Produkte gemacht wurde. Diese Profile machen Bilder und Videos mit sexuellen Handlungen für Kinder und Jugendliche frei zugänglich, da keinerlei Altersbeschränkung abgefragt wird.
Eine Löschung der Profile hatte Twitter verweigert.
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hatte die Profile gemeldet. Jedoch wurden diese von Twitter nicht gelöscht und auf irisches Recht verwiesen. Daraufhin hat die Medienanstalt das Verfahren gegen Twitter eingeleitet. Als Plattformbetreiber ist Twitter nach der Kenntnisnahme von pornografischen Inhalten für deren Löschung verantwortlich. Wenn die Plattform die Profile nicht sperrt und damit den Bestimmungen des Jugendschutzes folgt, wird die Medienanstalt ein Bußgeld und eine Untersagung anstreben. Die 14 Landesmedienanstalten sind in Deutschland neben der Aufsicht über den privaten Rundfunk auch für die Einhaltung des Jugendschutzes zuständig. Die öffentliche Zugänglichmachung von Pornografie ist in Deutschland sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat.
Autorin: Marie Hallung