Check24: Urteil mit Signalwirkung


Check24 muss Kunden besser informieren

OLG München, Urt. v. 06.04.2017

Das Vergleichsportal Check24 muss seine Versicherungskunden vor einem Online-Abschluss künftig besser informieren.

Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 06.04.2017 hervor.

Sachverhalt

Check24 stellt ein Vergleichsportal im Internet dar, das unter anderem Dienstleistungen wie Kredite, Handyverträge aber auch Versicherungen vergleicht. Im Bereich der Versicherungsbranche tritt Check24 als Versicherungsmakler auf und kassiert Provisionen. Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) klagte gegen Check24 und forderte die gleichen Regeln, die auch für Versicherungskaufleute gelten. In der derzeitigen Ausgestaltung sah er eine „Verkaufsmaschine“, so BVK-Präsident Michael Heinz.

Check24 muss sich als Versicherungsmakler outen

Zu Recht klagte der BVK wie die Richter des Oberlandesgerichts München jetzt entschieden. Check24 muss seine Versicherungskunden künftig schon beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen, dass das Vergleichsportal eben nicht nur Preise vergleicht. Vielmehr muss das Portal unmissverständlich klarstellen, dass es Provisionen kassiert und damit als Versicherungsmakler auftritt.

Es blieb jedoch nicht nur bei der Pflicht zur besseren Erstinformation. Über diese hinaus wies das Oberlandesgericht Check24 darauf hin, in Zukunft noch mehr als bisher auf die Bedürfnisse seiner Kunden einzugehen. Danach sollen Versicherungskunden genauer befragt werden, um herauszufinden, ob die Versicherung beim jeweiligen Kunden überhaupt vonnöten sei. Auch über etwaige Risiken sollen Kunden künftig informiert werden.

Revision nicht zugelassen

Die Richter ließen gegen das Urteil keine Revision zu. Jedoch könnte Check24 gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Ob Check24 von seinem Rechtsmittel Gebrauch macht, steht derzeit noch offen. Fest steht jedoch, dass das Urteil das Geschäftsmodell von Check24 angeblich nicht beeinträchtigt. Sofern das Urteil Rechtskraft erlangt, würde es von Check24 umgesetzt werden, so ein Sprecher des Unternehmens.

Autorin: Daniela Glaab

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