Hetze, Hasskommentare, Cybermobbing, und Fake-News prägen momentan soziale Netzwerke mehr denn je. Bisher kamen die Netzwerke mehr oder weniger „ungeschoren“ davon. Doch das soll sich nun ändern. Künftig sollen Facebook und Co. Strafzahlungen entrichten, wenn solche Kommentare nicht schnell genug aus dem Netzwerk entfernt werden.
Der Gesetzesentwurf wird heftig kritisiert
Grundlage dieser Strafzahlungen ist ein neuer Gesetzesentwurf, den das Kabinett nach mehrmaligem Abändern jetzt auf den Weg gebracht hat. Justizminister Maas erntet aber bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes viel Kritik – zurecht?
Vor allem Bürgerrechtler und Netzaktivisten kritisieren den Entwurf des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG). Sie sorgen sich insbesondere um die Meinungsfreiheit.
Den Netzwerken drohen massive Bußgelder
Künftig müssen die Social Networks binnen 24 Stunden offensichtlich strafbare Inhalte von der Plattform löschen. In Grenzfällen hingegen beträgt die Löschfrist 7 Tage. Maßstab der Strafbarkeit sind Normen aus dem Strafgesetzbuch, insbesondere die Beleidigungstatbestände nach §§ 185 ff., sowie Volksverhetzung nach § 130 und Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB.
Weiterhin müssen die Netzwerke einmal im Quartal der Bundesregierung Bericht darüber erstatten, wie viele Inhalte entfernt wurden und auch wie viele Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betraut waren.
Im Falle einer nicht rechtzeitigen Bereitstellung dieser Informationen an die Regierung drohe den Konzernen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.
Experten aus der Digitalbranche stehen dem neuen Gesetzesentwurf jedoch kritisch gegenüber: Es bleibe nach den neuen Vorschriften keine Zeit für eine intensive juristische Prüfung. Folge hiervon wäre voreilige Löschungen.
Tatsächlich ist diese Problematik als kritisch zu bewerten. Weiterhin bleibt fraglich, was genau unter den Begriff des „sozialen Netzwerkes“ gefasst werden kann. Facebook und Co. gehören zweifelsohne dazu, wie sieht es aber mit WhatsApp oder Dropbox aus? Sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden, werden solche Fragen künftig durch Gerichte geklärt werden müssen.
Autorin: Vivian Hartung
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