Genug ist genug!


 

Als Anwälte für IT- und Medienrecht haben wir es naturgemäß ständig mit unseriösen Anbietern, Abofallen und sonstigen „Schmierlappen“ zu tun. Dahinter verstecken sich oft fragwürdige Anbieter aus dem Ausland, deren Drahtzieher nur schwer ermittelbar sind. Manchmal muss man aber für fragwürdige Angebote nicht ganz so weit schauen, da reicht schon ein Blick nach Montabaur.

Web.de und das tolle Geburtstagsgeschenk

Denn auch vermeintlich „seriöse“ Anbieter wie zum Beispiel Web.de können sich aus meiner Sicht durchaus an fragwürdigen ausländischen Angeboten messen lassen. Ein bisher bereits gut bekanntes Beispiel ist die tolle kostenlose Mitgliedschaft im „Web.de Club“, welche gerne zum Geburtstag geschenkt wird und welche sich automatisch in eine kostenpflichtige Vollmitgliedschaft verlängert. Nachdem über dieses Vorgehen bereits viel berichtet wurde (siehe zum Beispiel Schwäbische, Verbraucherschutz.de, meine-kuendigung.de oder aboalarm) soll dies an dieser Stelle lediglich als Einstieg für die Auseinandersetzung mit neuen Schikanen zu Lasten der Verbraucher dienen.

Neue Schikane im Namen der Sicherheit

Wie der Verbraucherschutzblog aboalarm berichtet, lehnte der Web.de Kundenservice in der vergangenen Woche Kündigungen von Nutzern ab, wenn diese über aboalarm versendet werden. Zur Aufklärung: aboalarm bietet seinen Kunden unter anderem die Vertragsverwaltung, über 20.000 Kündigungsvorlagen, den Versand von Kündigungsschreiben und einen Wechselkompass an. In diesem Zusammenhang kann man vorgefertigte Kündigungsschreiben direkt per Fax an die Anbieter von Laufzeitverträgen schicken, also auch an Web.de.

 

Folgende Nachricht wird vom Kundenservice versendet:

„…vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie möchten Ihren Vertrag beenden. Es tut uns leid, dass wir Sie von unserem Angebot nicht überzeugt haben. Aus Sicherheitsgründen können wir Ihr Kündigungsschreiben von Aboalarm leider nicht akzeptieren. Gerne teilen wir Ihnen mit, wie es jetzt weitergeht.

Nutzen Sie einfach das vorgefertigte Kündigungsformular in Ihrem persönlichen Kundencenter unter https://mein.web.de/. Sie finden das Formular unter dem Pfad: Meine Verträge > Vertrag kündigen. Senden Sie uns bitte das Dokument an die folgende Postanschrift oder an die in unserem Schreiben aufgeführte Faxnummer: 

WEB.DE Kundenservice
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe

    Ihren Vor- und Nachnamen

    Ihre WEB.DE E-Mail-Adresse (z. B. Nutzername@web.de)

    Ihre Kundennummer

Alternativ können Sie uns Ihre Kündigung per E-Mail aus Ihrem WEB.DE Postfach an kundencenter@web.de senden. Selbstverständlich werden wir die Kündigung nach Erhalt für Sie zum nächstmöglichen Termin eintragen.

Zusätzlich erreichen Sie uns telefonisch Mo.-Fr. zwischen 08.00-19.00 Uhr unter der Rufnummer 0721 9609472

Mit freundlichen Grüßen

Ihr WEB.DE Kundenservice“

Kündigung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft

Der Web.de Kundenservice verkennt in diesem Zusammenhang, dass es auf eine Annahme, Bestätigung oder was auch immer der Kündigung rechtlich überhaupt nicht ankommt, da eine Kündigung ein EINSEITIGES, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft ist. Oder auf deutsch: Das Ding muss, um wirksam zu sein, nur ankommen, mehr nicht. Ob dem Kundenservice diese Kündigung gefällt oder nicht, ist absolut egal.

Nun könnte man natürlich auch an das Gute im Menschen (oder von Web.de) glauben und argumentieren, dass die es doch nur gut meinen und auf Nummer sicher gehen wollen, dass nicht irgendwelche Dritte den für das Leben existentiellen Web.de Club Account kündigen, um andere zu ärgern oder zu mobben. Das kann natürlich sein. Doch warum fragt der Kundenservice in einem solchen Fall nicht einfach nach, ob die Kündigung gewollt war und bittet um Legitimationsnachweise? Ganz genau! Weil es darum gar nicht geht! Das Vorgehen lässt aus meiner Sicht nur einen einzigen Schluss zu: Schikane zu Lasten der Nutzer, um deren Abschied zu erschweren!

Wie geht es nun weiter?

aboalarm hat uns beauftragt Web.de wegen des mutmaßlichen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb abzumahnen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung einzufordern. Dies ist bereits geschehen. Außerdem werden wir jeden Nutzer, der dies möchte, dabei unterstützen, gegen Web.de so aggressiv wie nötig vorzugehen und die Firma mit negativen Feststellungsklagen zu überhäufen. Aus rechtlicher Sicht sind meiner Auffassung nach alle Verträge wirksam gekündigt und Web.de weigert sich dies anzuerkennen, weswegen in jedem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein sollte.

Autor: Holger Loos

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