WLAN-Passwort und Störerhaftung

Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

Pressemitteilung BGH Nr. 212/2016, Urt. v. 24.11.2016, Az.: I ZR 220/15

Das voreingestellte WLAN-Passwort löst keine Störerhaftung des Anschluss-Inhabers aus, sofern es sich nicht um ein für eine Vielzahl von Geräten vordefiniertes Passwort handelt.

Dies geht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2016 (Az.: I ZR 220/15) hervor.

Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Beklagte wegen einer über Ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung von der Rechteinhaberin in Anspruch genommen. So soll die Beklagte den Film „Expendables 2“ über ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht haben, wobei in Wirklichkeit sich ein Unbekannter Dritter Zugang zu Ihrem WLAN-Router verschafft hat und über Ihren Anschluss den Film online stellte. Dennoch sah der Kläger in der Beklagten den verantwortlichen Störer, weil diese kein individuelles WLAN Passwort festgelegt hatte.

WLAN-Passwort ist keine Pflicht

Dies sah der Bundesgerichtshof anders. Er bestätige nun in seiner Entscheidung, dass es hier für eine Störerhaftung nicht ausreiche das Standard Passwort zu verwenden. Vielmehr müsse man ihm nachweisen, dass hier der Hersteller dasselbe Passwort für eine Vielzahl von Routern verwendete. Dies würde bedeuten, dass der Anschlussinhaber seine Prüfungspflichten vernachlässigte.

Autor: Anton Peter

1 Step 1
Haben Sie Fragen?
Wir respektieren deine Privatsphäre
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder

Kein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert