Achtung! Keinen „Black Friday Sale“ anbieten!


Aus aktuellem Anlass möchte wir Sie darüber informieren, dass derzeit Abmahnungen der Firma Super Union Holdings Ltd. aus Hongkong für den Begriff „Black Friday“ kursieren, die das Markenrecht über die Münchner Black Friday GmbH ausübt.

In den USA schon lange bekannt

Wie die meisten auf Grund der vergangenen Jahre wohl wissen werden, startet in den USA an dem Freitag nach Thanksgiving traditionell das Weihnachtsgeschäft mit riesigen Sonderangeboten und Rabatten. Dieser Tag wird als „Black Friday“ bezeichnet. In den letzten Jahren wurde dieser Begriff auch in Deutschland etabliert und für das Locken mit Sonderangeboten verwendet.

Achtung! Abmahnungen!

Wie der Stern aber nun berichtet, wurde der Begriff „Black Friday“ in Deutschland bereits im Jahr 2013 als Wortmarke für mehr als 1000 Waren und Dienstleistungen geschützt. Aus diesem Markenrecht geht die oben benannte Firma nun gegen Händler vor, die diesen Begriff verwenden. Die ausgesprochenen Abmahnungen haben einen Gegenstandswert von 100.000,00 €, so dass allein knapp 2.000,00 € netto an Anwaltskosten für eine Abmahnung anfallen.

Wir halten diese Vorgehensweise zumindest für problematisch, da es sich bei der Begrifflichkeit „Black Friday“ wohl um einen allgemein bekannten Begriff handeln sollte, weswegen wir offen gesagt etwas verwundert sind, dass dieser überhaupt eingetragen wurde. Angeblich wurde bereits ein Löschungsantrag gestellt. Nachdem die Marke aber nach wie vor Bestand hat, raten wir zur Vermeidung von Ärger dringend davon ab, den Begriff „Black Friday“ in irgendeiner Form einzusetzen.

Autor: Holger Loos

 

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