Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 25.01.2016 zum Aktenzeichen 25 a C 309/15 ist nunmehr rechtskräftig. Die Richterin hatte in ihrem Urteil die Kündigungsklausel des Online-Datingportals www.elitepartner.de aus 3 verschiedenen Rechtsgründen für rechtlich unwirksam erklärt und der Betreiberin EliteMedianet GmbH die Möglichkeit der Berufung eingeräumt.
Keine Berufung
EliteMedianet GmbH hat aber auf die Einlegung der Berufung verzichtet und das Urteil rechtskräftig werden lassen, offenbar um keine höhergerichtliche Entscheidung herbeizurufen. Ganz offen erklärt EliteMedianet nun in allen anderen von uns betreuten, noch streitigen Fällen folgendes:
„Die Auffassung der Abteilung 25a des Amtsgerichts Hamburg teilen wir nicht. Wir gehen zudem davon aus, dass aufgrund der turnusmäßigen Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Hamburg eine andere Abteilung für einen neuen Rechtsstreit zuständig sein wird und zu einer anderen Ansicht als die Abteilung 25a kommen wird. Abweichende Entscheidungen innerhalb der Abteilungen eines Amtsgerichtes, so auch gerade beim Amtsgericht Hamburg, sind nicht unüblich.“
Nur Einzelfallentscheidung?
Es bleibt abzuwarten, ob EliteMedianet damit durchkommt. Es steht noch eine weitere amtsgerichtliche Entscheidung in Hamburg bei einem anderen Richter aus, der über die gleiche Klausel in einem ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden hat.
Kündigungsklausel unverändert
EliteMedianet untersagt ihren Kunden weiterhin eine Kündigung per Telefax und/oder Email aus „Sicherheitsgründen“ und verlangt eine Kündigung per Brief oder über das Online-Kundencenter. Die ist äußerst kundenunfreundlich und scheint nur darauf abzuzielen, die Hürden für eine Kündigung künstlich zu erhöhen, um nach dem Anlocken der Kunden durch günstige Schnupperangebote, diese später mit höheren Beiträgen an sich zu binden.
Nur so lässt sich auch erklären, warum sich bei Elitepartner die Verträge zum Teil um die doppelte Laufzeit bei gleichbleibenden monatlichen Kosten verlängern. So werden 3-Monats-Verträge zu 6-Monats-Verträge, 6-Monats-Verträge zu 12-Monats-Verträge und 12-Monats-Verträge zu 24-Monats-Verträge.
Wir kämpfen weiter
Wir werden weiter darüber berichten, ob es sich wirklich nur um eine Einzelfallentscheidung handelt oder aber auch andere Richter zu der Auffassung gelangen, dass die Kündigungsklausel unwirksam ist.
Autor: Beatriz Loos
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