Mit „geprüftes eBay Mitglied“ werben ist unzulässig

LG Essen, Urt. v. 04.07.2014, Az.: 45 O 8/14

Mit dem Siegel „geprüftes eBay Mitglied“ werben, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
Dies entschied das Landgericht Essen ( Urteil vom 04.07.2014, Az.: 45 O 8/14).

Siegel „geprüftes eBay Mitglied“

Das Siegel wurde bis Mitte 2012 von eBay angeboten. Dort konnten Händler ihre „Echtheit“ durch das Post-Ident-Verfahren bestätigen und nach abgeschlossener Prüfung seitens eBay mit dem Siegel werben.
Ende 2012 wurde dies von eBay nicht mehr angeboten – Händler warben zum Teil jedoch trotzdem damit.

Verwendung des Siegels verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Das Landgericht Essen entschied im Verfahren gegen einen Kontaktlinsen-Händler, der 2013 noch weiterhin mit dem Siegel warb, dass dies eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne der §§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG darstelle.
Es werde dem durchschnittlichen Verbraucher der Eindruck vermittelt, dass es sich bei dem Verkäufer um einen aktuell durch eBay mittels Post-Ident verifizierten Händler handelt. Dies könne jedoch nicht der Fall sein, da eBay einen solchen Status derzeit nicht anbiete und aktuell nicht mehr Gewähr für die Verifizierung übernehmen möchte.
Darüber hinaus sei die Verwendung des Siegles dazu geeignet, die Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen, da es besondere Seriosität des Verkäufers vermittelt.
Des Weiteren sei die Verwendung auch unlauter, da dem Käufer Informationen vorenthalten werden würden, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich sind (§ 5 a II UWG) – so das Gericht.

Autor: Anton Peter

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