Online-Shop darf Brillen als „individuell“ und „hochwertig“ bewerben

OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 29.09.2014

Ein Online-Anbieter von Brillen und Kontaktlinsen darf zum einen Gleitsichtbrillen vermarkten, auch wenn die Brille allein aufgrund von Angaben aus dem Brillenpass hergestellt und nicht individuell beim Optiker angepasst wird und zum anderen sie als „hochwertig“ und „individuell“ bewerben.

Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig Holstein in folgendem Fall:
Der Kläger (Zentralverband der Augenoptiker) klagte gegen die Online Vermarktung der Gleitsichtbrillen und die Werbung der Beklagten. Diese vermarktete unter anderem Gleitsichtbrillen über das Internet als „hochwertige Gleitsichtbrillen mit Qualitätsgläsern“, „individuelle Gleitsichtbrillen, bestehend aus einer modischen Kunststoff-Fassung und Premium-Gleitsichtgläsern in Optiker-Qualität“. Der Kunde gab bei seiner Bestellung die Daten aus seinem Brillenpass ein und erhielt daraufhin seine Brille, die er vier Wochen lang kostenfrei zurückgeben konnte.

Keine Gefährdung der Verbraucher

Bei den vertriebenen Gleitsichtbrillen bestehe kein begründeter Verdacht, dass sie die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher bei sachgemäßer Anwendung gefährden, so das Gericht. Auch wenn eine Rückgabequote von 10 bis 12 % ein Indiz für das Auftreten von Beschwerden ist, können so rechtzeitig und deutlich Bemerkte Fehler, kaum zu einer wirklichen Gefährdung führen. Des Weiteren muss die Beklagte auf mögliche Gefahren im Straßenverkehr hinweisen, wenn eine nicht optimal angepasste Brille benutzt wird.

Werbung nicht irreführend

Das Gericht befand die Werbung der Beklagten als nicht irreführend. Begriffe wie „hochwertig“ und „Premium“ seien nicht aussagekräftig und nicht dazu geeignet einen verständigen und informierten Verbraucher zu täuschen. Weiterhin sei die Bezeichnung „individuell“ zutreffend, da die Gläser anhand der Eingaben aus dem Brillenpass angefertigt werden würden. Letztendlich ist auch der Hinweis „Optikerqualität“ nicht irreführend, da bekannt ist, dass dem Online Shop anders als dem Optiker nur die getätigten Angaben zur Verfügung stehen.

Autor: Anton Peter

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