Teiladressierte Werbung

Fast täglich flattern sie ins Haus: Nicht persönlich adressierte Postwurfsendungen, gerne mit der Anrede „An die Bewohner des Hauses…“. Doch wie ist hier die Rechtslage? Muss der Verbraucher derartige Schreiben dulden, obwohl er bereits zuvor gegenüber der werbenden Firma einer persönlich adressierten Werbung widersprochen hatte?

Das OLG München hat mit Urteil vom 05.12.2013, Az.: 29 U 2881/13, eine Entscheidung genau zu diesem Thema getroffen.

Nach Auffassung der Münchner Richter muss der Verbraucher solche unpersönlichen Werbeschreiben nicht ertragen; dies gilt jedenfalls dann, wenn er dem Werbenden gegenüber bereits nach einer persönlich an ihn gerichteten Werbung mitgeteilt hatte, er bitte um Unterlassung von Werbung ihm gegenüber.

Ein solcher Widerspruch erfasse auch nicht persönlich adressierte Werbung des Unternehmens. Es sei nicht notwendig, dass der Verbraucher zusätzlich zu dem bereits erfolgten Widerspruch einen entsprechenden Aufkleber, etwa mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung“, an seinen Briefkasten anbringen müsse.

Das Werbeverhalten des Unternehmens sei in diesem Fall klar wettbewerbswidrig, meinte das Gericht.
Die Entscheidung stärkt zwar die Rechte der Verbraucher. Es ist allerdings fraglich, ob das Gericht hier nicht gleichzeitig zu stark in die Rechte der Unternehmer eingreift.

Denn für die Unternehmen wirft dies kaum zu bewältigende Probleme auf: (Teiladressierte) Postwurfsendungen sind nach diesem Urteil kaum noch wettbewerbsrechtlich unbedenklich möglich, wenn der Unternehmer nicht erhebliche Sorgfalt in die Verteilung der Schreiben stecken will. Es bedeutet erheblichen Organisationsaufwand, vorab nachzuprüfen, welche Verbraucher bereits mitgeteilt haben, sie wünschen keine Werbung. Denn eine Überprüfung vor Ort ist nicht sicher möglich, da ein Aufkleber am Briefkasten nicht nötig ist. Darüber hinaus müssen diese Verbraucher dann durch den Verteiler von der teiladressierten Werbung ausgenommen werden, d.h., dieser muss in ständig aktualisierter Form diesbezüglich angewiesen werden. Die praktische Umsetzung ist daher sicherlich zeit- und kostenintensiv.

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