LG Berlin, Urt. v. 14.04.2015, Az.: 103 O 124/14
Die Werbung von Wimdu.de mit „50% günstiger als Hotels“ ist irreführend. Daran ändert auch der Umstand, dass im Vergleich die Preise auf wimdu.de durchschnittlich 50% günstiger sind.
Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 14.04.2015 (Az.: 103 O 124/14) hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ging die Wettbewerbszentrale gegen den Werbeslogan von wimdu.de vor und obsiegte vor dem Landgericht.
LG: Werbeslogan macht keine Einschränkung
Bezüglich der Frage, wie der durchschnittliche Verbraucher einen derartigen Werbeslogan verstehen darf, kam das Gericht zu dem Entschluss:
Wird eine Ersparnis vollmundig und einschränkungslos beworben, muss dieses auch bei jeder Buchung realisiert werden können und nicht nur im Durchschnitt.
Lösung: „bis zu x %“ Werbung
Kann man ein Ersparnis nicht in jedem Fall garantieren, sollte daher mit „bis zu x %“ geworben werden.
Quelle: Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 02.06.2015
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