LG Köln, Urt. V. 05.03.2015, Az.: 31 O 247/14
Bestellbutton für kostenloses Probeabonnement von Prime Instant Video erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Köln vom 05.03.2015 (Az.: 31 O 247/14) hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ging der Bundesverband der Verbraucherzentralen erfolgreich gegen Amazon vor.
„Jetzt anmelden“ und „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ unzulässig
Sowohl die Formulierung „Jetzt anmelden“, als auch „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist unzulässig, so das Landgericht.
Daraus könne der Verbraucher weder den Gesamtpreis einer sich anschließenden Mitgliedschaft erkennen; noch kann er der seit dem 13.06.2014 geltenden Rechtslage entsprechend gut leserlich erkennen, dass er auf einen zahlungspflichtigen Button klickt.
Autor: Anton Peter
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