LG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.2015, Az.: 12 O 348/14
Falsche Angaben über die verarbeitete Holzart bei einem bei eBay angebotenen Artikel sind wettbewerbswidrig.
Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 28.Oktober.2015 (Az.: 12 O 348/14) hervor.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall hatte der beklagte eBay-Verkäufer einen Balkontisch mit der Holzart-Angabe Yellow Balau beworben, obwohl der Tisch aus Kedongdong war.
Objektiv unzutreffende Angaben wettbewerbswidrig
Dies stufte das Landgericht Düsseldorf als wettbewerbswidrig ein. Der Händler hatte vorliegend nicht nur mit einer objektiv unzutreffenden Angabe geworben, sondern auch seine Pflicht, Materialangaben zu überprüfen nicht eingehalten.
Dadurch habe er betroffene Verbraucher in die Irre geführt.
Autor: Anton Peter
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