OLG Köln, Urt. v. 20.11.2015, Az.: 6 U 40/15
Werden bei der Eingabe eines markenrechtlich geschützten Begriffs lediglich Konkurrenzprodukte angezeigt, wird dadurch die geschützte Marke verletzt; es sei denn es erfolgt der Hinweis, dass keines der Ergebnisse der Eingabe entspricht.
Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgericht Köln vom 20.11.2015 (Az.: 6 U 40/15) hervor.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall ging die Klägerin gegen Amazon vor, weil bei der Eingabe eines von ihr markenrechtlich geschützten Produkts lediglich Artikel der Konkurrenz angezeigt wurden. Sie selbst vertrieb keine Produkte bei Amazon.
OLG hebt Entscheidung des LG Berlin auf
Das Oberlandesgericht Köln gab der Klägerin Recht. Amazon lenke hier den Kunden gezielt durch seinen Suchmaschinenalgorithmus auf Konkurrenzprodukte. Dadurch überschreite es die Grenze zu einer reinen Plattformbetreiberin und erwecke den Eindruck es handele sich bei den Suchergebnissen um Artikel der Klägerin – so das Oberlandesgericht.
Autor: Anton Peter
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