LG Hamburg, Urt. v. 04.04.2014, Az.: 310 O 409/11
Der Inhaber eines Internetanschlusses hat die Pflicht, seinen nichtehelichen Lebensgefährten darüber aufzuklären, dass er nicht an Internet-Tauschbörsen teilnehmen darf und muss seinen W-LAN Zugang mittels persönlichem, ausreichend langem und sicherem Passwort schützen.
Dies hat das Landgericht Hamburg im Fall einer abgemahnten Anschlussinhaberin entschieden. Sie erhielt eine Abmahnung aufgrund eines unrechtmäßig heruntergeladenen Films, den ihr Lebensgefährte bei einer Tauschbörse heruntergeladen haben soll. Zugang zum W-LAN habe er sich problemlos alleine verschaffen können, so die Beklagte.
LG Hamburg: Aufklärungspflicht und W-LAN Passwort
Das Landgericht Hamburg kam zu dem Ergebnis, dass ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte bestehe. Sie habe ihren Lebensgefährten weder darüber belehrt nicht an Tauschbörsen teilzunehmen, bei denen geschützte Werke illegal hoch- bzw. runtergeladen werden, noch habe sie eine ausreichende Verschlüsselung ihres W-LAN Zugangs gehabt. Diesbezüglich hätte sie ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort einrichten müssen.
Autor: Anton Peter
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