OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14
Den Betreiber eines Internet-Forums treffen weder Auskunfts- noch Unterlassungsansprüche wegen rechtswidriger Äußerungen, solange er seinen Sorgfaltspflichten nachkommt. Diese beinhalten zum Beispiel rechtswidrige Äußerungen nach Kenntniserlangung sofort zu löschen.
Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 10.12.2015 (Az.: 6 U 244/14) hervor.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall betreibt der Beklagte ein Internet-Forum zum Thema Finanzen. Dort wurden rechtswidrige Inhalte über die Klägerin (Immobilienfirma) verbreitet, woraufhin die Klägerin den Betreiber sowohl auf Unterlassung, als auch auf Preisgabe der Userdaten in Anspruch nimmt.
Betreiber muss Kommentare entfernen
Sowohl den Auskunfts- als auch den Unterlassungsanspruch der Klägerin lehnte das Oberlandesgericht Frankfurt ab. Nach herrschender Meinung hafte der Betreiber eines Internet-Forums solange nicht für die rechtswidrigen Inhalte seiner User, solange er nach Kenntniserlangung die Beiträge entfernt und er sich die Inhalte nicht zu Eigen macht. Dies wäre der Fall, wenn der Betreiber selbst redaktionelle Inhalte erstellt und auf seiner Seite veröffentlicht bzw. wenn er nach Kenntniserlangung die rechtswidrigen Beiträge nicht löscht.
Keine Pflicht Userdaten zu offenbaren
In § 12 Abs. 2 TMG heißt es: „Der Diensteanbieter darf für die Bereitstellung von Telemedien erhobene personenbezogene Daten für andere Zwecke nur verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.“
D.h., dass der Betreiber die erhobenen personenbezogenen Daten nur weitergeben darf, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Hier scheitert der Auskunftsanspruch der Klägerin an dem Umstand, dass der Beklagte die Kommentare umgehend nach Kenntniserlangung entfernt hat und damit seinen Sorgfaltspflichten nachkam.
Tipp! Geben Sie niemals Daten ihrer User einfach so weiter. Sollten auf Ihrer Website oder ihrem Internet-Forum rechtswidrige Äußerungen getroffen werden und Sie erlangen Kenntnis davon, informieren Sie sich, ob betreffende Äußerungen wirklich rechtswidrig sind und löschen Sie diese gegebenenfalls.
Autor: Anton Peter
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