Welcher Unternehmer kennt das nicht?
Zahlungsunwillige Kunden!
Häufig arbeiten daher viele Unternehmen nur noch mit Vorauskasse, PayPal, Sofortüberweisung oder anderen Zahlungsanbietern wie Klarna.
Viele Unternehmer jedoch verschicken ihre Waren immer noch auf Rechnung oder erbringen ihre Leistungen im Voraus. Mit der Zeit kennt man dann die häufigsten Ausreden der Schuldner. Das fängt an von „Ich habe keine Ware bekommen“, „Ich war krank“, „Ich war im Krankenhaus“, „Ich hatte einen Unfall“ und geht bis „mein xyz ist gestorben“. Manchmal stimmen diese Aussagen sicherlich, häufig sind das aber nur dreiste Behauptungen, um die Zahlung aufzuschieben oder gar ganz zu verweigern.
Eine selbst für uns neue „Entschuldigung“ für die ausgebliebene Zahlung seit nunmehr 2 Monaten, kommt von einer Polizeidienststelle, welche Waren im Wert von ca. 1.500,00 € bestellt und erhalten und nicht bezahlt hat:
„Da zur Zeit nur begrenzt Haushaltsmittel zur Verfügung stehen um notwendige Zahlungsanweisungen zu veranlassen, kommt es leider zu einer Verzögerung des Zahlungsvorganges.“
Wenn jemand Waren bestellt und zum Zeitpunkt der Bestellung weiß, dass er nicht über die erforderlichen Geldmittel verfügt, dann liegt ein Eingehungsbetrug vor, den wir in der Regel für unsere Mandanten zur Anzeige bringen.
Autor: Beatriz Loos
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