Ein Anwalt für mehrere Parteien – grundsätzlich zulässig
Vor Kurzem hatten wir darüber berichtet, dass das OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 01.12.2015, Az.: 6 W 96/15) entschieden hat, dass die Tatsache, dass ein Anwalt mehrere Parteien vertritt, nicht unbedingt bedeuten muss, dass das gleich rechtsmissbräuchlich ist.
Was soll das heißen?
Aber was soll das eigentlich bedeuten? Parteien? Rechtsmissbräuchlich? Die Kanzlei Loos möchte künftig den Anspruch haben, Anwalts-Deutsch auch Menschen, die nicht Jura studiert haben, näher zu bringen! Aus diesem Grund werden wir in Zukunft zu den Fachartikeln auch immer wieder Erläuterungen veröffentlichen.
Grundsätzlich steht es einem Anwalt natürlich immer frei, mehrere Menschen oder Firmen gleichzeitig zu vertreten, soweit keine so genannte Interessenskollision vorliegt. Nun kommt es daher auch immer wieder vor, dass ein Anwalt mehrere Firmen vertritt und gegen eine Person oder eine Firma gleichzeitig vorgeht. Ganz oft ist dies zum Beispiel in den letzten Jahren bei Filesharing-Abmahnungen passiert. Da hat dann eine Kanzlei, zum Beispiel Waldorf Frommer, mehrere Filmfirmen gleichzeitig vertreten und es konnte gut sein, dass man am selben Tag drei oder vier Abmahnungen von der selben Kanzlei im Briefkasten hatte, die aber mehrere Firmen vertreten hat.
Ich erinnere mich noch gut daran, dass damals viele Mandanten von „Abzocke“ oder Ähnlichem gesprochen haben. Als Hauptindiz musste damals die Tatsache herhalten, dass alle Abmahnungen von einer einzigen Kanzlei kamen.
Doppelvertretung nicht gleich Abzocke!
Genauso gut passiert es zum Beispiel auch, dass man als Kanzlei zeitgleich von mehreren Mandanten beauftragt wird, eine andere Firma abzumahnen, die ihre Rechte verletzt oder zum Beispiel gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Verständlicherweise sieht das erstmal komisch aus, wenn man doppelt abgemahnt wird, aber das OLG Frankfurt hat in seinem Urteil gerade festgestellt, dass die Tatsache, dass ein Anwalt zwei Parteien vertritt, für sich alleine eben noch nicht bedeutet, dass das gleich Abzocke sein muss!
Autor: Holger Loos
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