Bilder aus Datenbanken risikofrei?


Bilder aus einer Datenbank oder lieber selbstgemacht?

Was wäre eine Internetseite ohne Bilder? Nur halb so interessant…

Daher fügen viele Unternehmen auf Ihren Internetseiten zu Präsentationszwecken Bilder ein.

Hierfür gibt es im Internet zahlreiche Datenbanken, die Lizenzen für Bilder kostenlos oder zumindest sehr günstig anbieten. Wieso also die Bilder für die eigene Seite selbst machen?

Es spricht aus rechtlicher Sicht grundsätzlich nichts dagegen, Bilder aus den Bilderdatenbanken für die eigene Internetseite oder Werbung zu verwenden. Dennoch sollte man zunächst immer prüfen, zu welchen Zwecken die angebotenen Bilder verwendet werden dürfen. Viele Bilder dürfen beispielsweise nur für redaktionelle Inhalte und in keinem Fall kommerziell verwendet werden.

Aber dies ist nicht der einzige Stolperstein.

Häufig fordern die Lizenzgeber eine ganz bestimmte Urhebernennung (siehe zum Beispiel das Foto zu diesem Beitrag). Und das ist auch schon der häufigste Fehler, den die Unternehmen begehen. Sie nennen den Urheber zum Teil gar nicht oder an der falschen Stelle bzw. in falscher Form. Unterbleibt aber der richtige Urhebernachweis, dann kann der Urheber Schadensersatz verlangen, weil die zugrundeliegenden Lizenzbedingungen nicht erfüllt wurden, was zur Folge hat, dass die Lizenz überhaupt nicht wirksam eingeräumt wurde. Man begeht dann also eine ganz normale Urheberrechtsverletzung!

Wer also Bilder aus Datenbanken verwendet, der sollte sich genau darüber informieren, für welche Zwecke da Bild verwendet werden darf und wie der Urheber richtig zu benennen ist.

Man ist nie zu 100 % sicher!

Aber das ist leider noch nicht das einzige Risiko! Selbstverständlich kann man nur schwerlich überprüfen, ob derjenige, der das Foto in die Datenbank hochgeladen hat, auch die erforderlichen Rechte dafür hatte. Es kann natürlich gut sein, dass irgendjemand Fotos hochlädt, an denen er keine Rechte hat. Das hat für den späteren Verwender zur Folge, dass er damit ebenso eine Urheberrechtsverletzung begeht!

Gibt das Unternehmen einem Fotografen den Auftrag, Bilder für seine Internetpräsenz zu erstellen, so sollte er auf jeden Fall darauf achten, dass er sich auch die vollumfänglichen Lizenzen an den Bildern einräumen lässt. Immer wieder haben wir es mit Fällen zu tun, in denen der Unternehmer einen Fotografen mit der Anfertigung der entsprechenden Bilder beauftragt, aber keine Vereinbarung zu den Nutzungsrechten getroffen hat. Dies kann dazu führen, dass der Unternehmer die Bilder nicht vollumfänglich für seine Zwecke verwenden kann und womöglich von dem Urheber abgemahnt wird und Schadensersatz zahlen muss.

Es gibt aber auch noch die dritte Variante, in denen Firmen einfach die Produktbilder von Konkurrenten verwenden. Dies ist natürlich für die Firmen, die Zeit und Geld in die Aufnahme von eigenen Produktbildern verwendet haben, sehr ärgerlich. Werden diese Konkurrenten dann darauf angesprochen oder abgemahnt, bekommt man häufig Aussagen wie: „Das wusste ich nicht“ oder „Da war kein Copyrightzeichen dran“ zu hören. Teilweise wird der „Bilderklau“ auch noch dreist abgestritten und die Bilder werden mit eigenen Unternehmenskennzeichen versehen.

Dann liegt die Verletzungshandlung nicht nur in der Verbreitung, sondern auch noch in der Bearbeitung des Bildes, was die Angelegenheit noch teurer machen kann.

Also, ob nun Bilder aus einer Datenbank oder eigene Bilder, Stolperfallen gibt es immer. Wichtig ist, dass Sie sich vor der Verwendung umfassend informieren und sich so die Kosten und den Ärger einer Abmahnung sparen.

Autoren: Holger Loos und Beatriz Loos

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