Nach einer aktuellen Warnung der Verbraucherschutzzentrale aus Nordrhein-Westfalen wirbt Amazon in dieser Woche mit falschen Schnäppchenangeboten in der „Cyber-Monday-Woche“ (Quelle: https://www.vz-nrw.de/amazon-cyber-monday-woche).
Stichproben der Verbraucherschutzzentrale haben ergeben, dass die von Amazon angeblich beworbenen Ersparnisse nicht oder nicht in der angegebenen Höhe zutreffen. Amazon wirbt teilweise mit Ersparnissen gegenüber der UVP der Hersteller, wobei kaum ein Händler – und Amazon selbst schon gar nicht – diese UVP tatsächlich verlangen.
Amazon verhält sich damit wettbewerbswidrig. Jedoch wird es wohl kaum einen Händler geben, der Amazon für diese Preiswerbung abmahnen wird, da die Angst vor dem Marktplatzriesen und dessen finanziellen Ressourcen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu hoch ist. Darüber hinaus verkaufen viele Händler selbst auf dem Amazon Marketplace und würden nach einer Abmahnung gegenüber Amazon sicherlich als Verkäufer ausgeschlossen werden.
Wir weisen jedoch alle anderen Händler darauf hin, dass sie die Grundsätze der Preiswerbung einhalten sollten, da ansonsten eine kostenpflichtige Abmahnung droht.
Autor: Beatriz Loos
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