Wie in Internetforen bereits häufig diskutiert tritt am 01.06.2015 das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung in Kraft. Es wird hierbei gerne verallgemeinert propagiert, dass ab da nur noch der den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat. Aus unserer Sicht ein mehr als überfälliger Schritt…
Auch für Vermittlung von Gewerbeobjekten?
Wer nun denkt, dass fortan immer der Besteller bezahlen soll, der irrt. Denn das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung gilt ausschließlich für die Vermittlung von Wohnraum, da mit diesem Gesetz im Zusammenhang mit Maklern lediglich das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung von 1971 geändert wird und nicht das BGB. Und dieses Gesetz gilt – wie der Name schon sagt – ausschließlich für die Vermittlung von Wohnraum!
Auch in Zukunft Vorsicht walten lassen!
Es empfiehlt sich also auch in Zukunft dringend, vor der Beauftragung bzw. Nutzung eines Maklers genau zu prüfen, wer was bezahlen muss!
Holger Loos
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