Ein US Bundesrichter hat Microsoft aufgefordert, Emails und andere digitale Inhalte an US Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, selbst wenn diese auf Servern im Ausland, also z.B. auch in Europa gespeichert sind. Ob hiervon Daten von EU-Bürgern betroffen sind oder nicht, ist dem Grunde nach offensichtlich egal. Die Herausgabe dürfe in diesem Fall nicht verweigert werden!
Im vorliegenden Fall wollte die Behörde offensichtlich Informationen, die in der Email einer Person gefunden werden konnten. Hierbei handelte es sich um den Namen, die Kreditkartennummer und/oder die Kontodaten, über die Zahlungen erfolgt sind.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass es äußerst leichtsinnig ist, empfindliche Daten per email zu versenden. Allerdings kann und möchte ich auch nicht verhehlen, dass ich immer wieder von Neuem schockiert bin, wie US-Behörden und offensichtlich auch Gerichte mit den Rechten von EU-Bürgern umgehen.
Quelle:: http://rt.com/usa/155028-nyc-judge-overseas-emails/
Autor: Holger Loos
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