Das LG München I (Urteil vom 12.02.2014, Az.: 21 O 7543/12) entschied (wir berichteten) vor Kurzem in einem interessanten Fall, dass Buchrezensionen urheberrechtlich geschützt sind.
Das eigentlich Erstaunliche an der Entscheidung ist jedoch nicht die Entscheidung selbst (eigentlich logisch, dass mehrzeilige Rezensionen, die klar eine geistige Schöpfung sind, dem Urheberrecht unterliegen), sondern dass es eine solche Entscheidung nicht schon viel früher gab. Offensichtlich handelte es sich um eine Praxis, die lange geduldet wurde…
Kein Kommentar